I. Geltungsbereich
1.1. Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für den Verkäufer unverbindlich. Sie gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zu-stimmung des Verkäufers.
1.2. Ältere Allgemeine Geschäftsbedingun-gen treten hiermit außer Kraft.
1.3. Der Verkäufer verkauft nur an Wieder-verkäufer, Gewerbetreibende, Freiberufler. Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen nicht zu-stande.
II. Angebote/Preise
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind frei-bleibend.
2.2. Die genannten Preise sind Brutto-Preise in Euro mit Umsatzsteuer, es sei denn, Netto-Preise werden gesondert kenntlich gemacht.
2.3. Irrtümer vorbehalten.
ACHTUNG! Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen (Schilder und Stempelbeschriftet mit Ihren Angaben) ist kein Rückgaberecht möglich!
III. Vertragsschluss
3.1. Angebote auf den Internetseiten des Verkäufers sind freibleibend und unver-bindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Be-stellungen sind nur verbindlich, wenn der Verkäufer sie bestätigt oder wenn ihr durch Zusendung der Ware nachgekommen wird. Der Erhalt einer Eingangsbestätigung einer Bestellung ist keine Auftragsbestätigung.
3.2. Dem Verkäufer bleibt es vorbehalten, die Annahme von Bestellungen ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Etwaige Schadensersatzansprüche hieraus sind aus-geschlossen.
3.3. Stellt sich heraus, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, behält sich der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag vor. Etwaige vom Kunden erbrachte Gegen-leistungen werden unverzüglich zurück-erstattet.
IV. Lieferung
4.1. Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der recht-zeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches gilt, wenn auf Grund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Be-triebsstörung, Streik, veränderte be-hördliche Genehmigungs-oder Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unter-richtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Macht der Verkäufer von diesem Recht Gebrauch, werden Ver-packungs-und Versandkosten nur einmalig erhoben, sofern Teillieferung aus Gründen erfolgt, die der Verkäufer zu vertreten hat (siehe auch Ziff. 5.2 Satz 4)
V. Versand/Gefahrübergang/
Annahmeverzug
5.1. Die Versendung der Ware erfolgt – im Falle des Versendungskaufes – ab Lager des Verkäufers in Berlin.
5.2. Dem Verkäufer bleibt es vorbehalten, die Versendungsart zu bestimmen, wenn die vom Kunden gewünschte Versendungsart nicht möglich ist. Die Versandkosten gehen in voller Höhe zu Lasten des Kunden. Sofern ein Versand per Paket wegen Gewichts-, Größen oder Volumenüberschreitung nicht möglich ist, erfolgt die Lieferung als Fracht per Spedition oder Kurier. Ist beim Paket-versand der Versand nicht mit einer ein-maligen Sendung möglich, so hat der Kunde auch die Versandkosten der weiteren Sen-dungen zu tragen.
5.3. Die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung bei Lieferung geht in allen Fällenauf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäfts-räume des Verkäufers verlässt. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Sollte sich die Lieferung aus Gründen verzögern, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.4. Nimmt der Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder einen angemessenen Schaden-und Auf-wendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
5.5. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält der Verkäufer sich das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde die hierdurch entstehenden Transportund Lagerkosten zu ersetzen.Die Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden ist. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behält der Verkäufer sich das Recht vor, diese geltend zu machen.
VI. Zahlungsbedingungen
6.1. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt wahlweise per Vorauskasse, Nachnahme, Bankeinzug oder auf Rechnung. Dem Ver-käufer bleibt es vorbehalten, eine andere als
die vom Kunden gewählte Zahlungsart zu bestimmen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche ableiten kann.
6.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde nicht berechtigt, den Rechnungsbetrag um Skonti, Boni oder sonstige Abzüge zu mindern. Zahlungs-spesen wie z.B. Bankspesen oder Nach-nahmegebühren hat der Kunde zu tragen.
6.3. Im Falle nicht eingelöster Lastschriften erhebt der Verkäufer eine Bearbeitungs-gebühr in Höhe von 10,00 Euro.
6.4. Der Verzugszinssatz beträgt 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Fälligkeit. Der Verkäufer ist berechtigt, einen höheren Verzugszins zu verlangen, sofern ihm nach-weisbar ein höherer Zinsschaden entstanden ist.
6.5. Für ein Auftragsvolumen von weniger als 75,00 Euro netto (und weniger als 25,00 Euro bei Textilien) wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,50 Euro berechnet.
VII. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst dann wenn der Kunde nicht nur die Vorbehaltsware vollständige bezahlt hat sondern alle etwaigen, auch zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat (Kontokorrentvorbehalt).
7.2. Die Geltendmachung des Eigentums-vorbehaltes oder ein etwaiges Herausgabe-verlangen gegenüber dem Kunden stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
7.3. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware er-mächtigten Mitarbeiter des Verkäufers den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit zu gestatten.
7.4. Der Kunde ist zur Bearbeitung, Ver-bindung und Weiterveräußerung der Vor-behaltsware berechtigt, solange er sich nicht in Verzug befindet. Der Kunde tritt ihm gegen Dritte zustehende Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an den Verkäufer bis zur Höhe der ihm gegen ihn zustehenden Forderungen ab.
7.5. Erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers durch Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware, so tritt die neue Sache an die Stelle der Vor-behaltsware. Der Verkäufer wird Miteigen-tümerin an der neuen Sache nach Maßgabe des Wertes der ursprünglichen Vorbehalts-ware zu der neuen Sache im Zeitpunkt der Vermischung.
7.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Si-cherung zu übereignen. Über die Ver-schlechterung, Pfändung, Beschlagnahme, sonstige Verfügungen durch Dritte sowie über den Untergang der Vorbehaltsware hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten und an etwaigen Gegenmaß-nahmen und Rechtsmitteln mitzuwirken.
7.7. Zahlungen werden nach Wahl des Verkäufers zunächst auf ältere Schulden an-gerechnet. Sind bereits Kosten der Rechts-verfolgung – insbesondere Mahnkosten – entstanden, so kann der Verkäufer Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anrechnen.
VIII. Aufrechnungsverbot und
Zurückbehaltungsrecht
8.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsan-sprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen des Verkäufers Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängel-rügen – entgegenzuhalten, es sei denn sie resultieren aus dem selben Vertragsver-hältnis und sind unbestritten oder rechts-kräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
IX. Gewährleistung/Haftung
9.1. Der Kunde hat die von dem Verkäufer gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige festgestellte bzw. offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Lieferung, zu rügen.
9.2. Geringe Farb-, Qualitäts-oder Mengenab-weichungen berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gleich welcher Art. Gleiches gilt für nur unwesent-liche Mängel.
9.2. Bei berechtigter Beanstandung von Mängeln kann der Käufer Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann dies ver-weigern, wenn die gewählte Art der Nach-erfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Die Reklamationsware ist freigemacht an den Verkäufer zurück-zusenden. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
9.3. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatz-lieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt min-destens 2 Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.
9.4. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich dem Verkäufer anzu-zeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im übrigen gelten die §§ 377 ff HGB.
9.5. Bei unberechtigten Reklamationen hat der Kunde die Transport-und Wegekosten sowie die Kosten der Prüfung der Rekla-mationsware nach tatsächlichem Aufwand zu tragen.
9.6. Gewährleistungsansprüche aufgrund un-sachgemäßer Behandlung, Installation, Be-nutzung, Veränderung, Verschleiß, falscher Lagerung oder Überbeanspruchung sind aus-geschlossen.
9.7. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ins-besondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus uner-laubter Handlung, sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Ansprüche auf Aufwendungs-ersatz.
9.8. Ziff. 9.7. gilt nicht,
9.8.1. soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unter-sagt ist (z.B. bei Produkthaftung);
9.8.2. in Fällen des Vorsatzes und der gro-ben Fahrlässigkeit,
9.8.3. wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
9.8.4. wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertrags-zweck wird nach Art und Auswirkung der Ver-letzung nicht gefährdet
9.8.5. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorher-sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
9.9. Eine Be-oder Weiterverarbeitung der von dem Verkäufer gelieferten Ware führt zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte, sofern nicht ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt, der bereits vor Gefahr-übergang vorgelegen hat und der nicht durch die Be-oder Weiterverarbeitung verursacht wurde. Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn die Be-oder Weiterverarbeitung durch den Kunden oder sonstige Dritte nicht fach-gerecht erfolgt ist.
9.10. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang.
X. Datenschutz und
Geheimhaltung
10.1. Sämtliche von dem Kunden/Interes-senten erhobenen persönlichen und ge-schäftlichen Daten werden vertraulich be-handelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung ggf. an verbundene Unter-nehmen und Zusteller weitergegeben. Sofern der Kunde/Interessent seine E-Mail Adresse dem Verkäufer offenbart, so ist der Ver-käufer berechtigt, Mitteilungen und Werbe-botschaften an diese Adresse zu senden, es sei denn, dass der Kunde/Interessent aus-drücklich widerspricht.
10.2. Der Verkäufer behält sich darüber hinaus vor, technische ermittelbare Identi-fikationsmerkmale des Kunden wie z. B. IP-Adresse, Datum und Zeit des Bestell-vorganges zu speichern. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Auf Wunsch werden dem Kunden die ge-speicherten Daten bekannt gegeben.
10.3. Der Kunde ist hierdurch von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung gem. § 33 BDSG in Kenntnis gesetzt und akzeptiert, das weitere Benachrichtigungen nicht er-folgen.
10.4. Im Rahmen einer Kreditgewährung und des Einzugs von Forderungen dürfen die Daten des Kunden auch an Dritte, ins-besondere zur Bonitätsprüfung an Kredit-versicherer und Auskunfteien weitergegeben werden.
XI. Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
XII. Salvatorische Klausel
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
XIII. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort aller beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz des Verkäufers in Oranienburg. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrages, die Anwendung deutschen Rechts unter Aus-schluss des UN-Kaufrechts.
Brandt-Schilder
Dr.-Kurt-Scharf-Str.34
16515 Oranienburg
Geschäftsführung: Stephan Brandt
Telefon: +49 03301 696181
II. Fax: +49 03301 696182
E-Mail: brandt-schilder@online.de
www.brandt-schilder.de
Stand: 30.August 2009